Denkmalschutz bei stadteigenen Baudenkmälern

Kleine Anfrage zur Pflege der städtischen Baudenkmäler. Antwort der Stadtverwaltung liegt vor.

In einer Kleinen Anfrage wurde die Stadtverwaltung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1.) Wieso wurden die städtischen Baudenkmäler in der Bonner Innenstadt – insbesondere das von der VHS genutzte Gebäude in der Wilhelmstraße und das Alte Stadthaus am Bottlerplatz – nicht entsprechend den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzesvernünftig in Stand gehalten? War die Zumutbarkeitsgrenze etwa überschritten? (Vgl. § 7 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen).

2.) Hat die Untere Denkmalbehörde gegenüber dem für die Unterhaltung der Gebäude zuständigen Amt auf die Einhaltung dieser Verpflichtung gedrungen und wie ist darauf reagiert worden?

3.) Wie beabsichtigt die Verwaltung den offensichtlich bestehenden Sanierungsstau bei den stadteigenen Baudenkmälern zu beheben?

4.) Besteht in der Verwaltung die Absicht, sich künftig mehr um die Pflege und Erhaltung der Gebäudesubstanz insbesondere der unter Denkmalschutz stehenden städtischen Liegenschaften zu kümmern?

Die Anfrage wurde wie folgt begründet:

In der Diskussion um das „Haus der Bildung“ wird immer deutlicher, dass die Stadtverwaltung über Jahre denkmalwerte städtische Liegenschaften wie das AlteStadthaus am Bottlerplatz und das VHS-Gebäude an der Wilhelmstraße vernachlässigt hat. Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen nach der gesetzlichen Vorschrift – die insbesondere für die öffentlichen Hände gilt – wurden nicht in dem Umfang durchgeführt, wie es notwendig gewesen wäre. Es wird der Eindruck erweckt, dass die Stadtverwaltung mit dieser „Politik des Runtergammeln-Lassens“ gleichzeitig die Veräußerung von städtischen Liegenschaften forcieren möchte.

Der GA vom 25.10.2006 (über das Hearing der CDU zum Haus der Bildung) berichtet u. a. vom Arbeitsschutz, der der Stadt (z. B. im Alten Stadthaus am Bottlerplatz) „im Nacken“ sitze; allein um diesen zu gewährleisten seien Sanierungskosten in Höhe von 3,5 Mio. € notwendig.

Aus all dem kann man nur ablesen, dass die von Frau Oberbürgermeisterin Dieckmann geleitete Stadtverwaltung ein denkbar schlechtes Beispiel für ihre Einstellung zum Denkmalschutz insbesondere für private Eigentümer von Baudenkmalen in unserer Stadt abgibt.

Kleine Anfrage, 07.11.06, Denkmalschutz bei stadteigenen Baudenkmälern (pdf)

Die Stadtverwaltung hat die Kleine Anfrage am 20.11.06 beantwortet. Die Antwort ist im BoRis unter der Drucksachennummer 0612983ST2 abrufbar.

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