Streit um das Bonner Metropol
Die Auseinandersetzung um das Metropol am Markt geht in eine neue Runde: Nachdem sich Vertreter der CDU und SPD für einen Umbau aussprachen (vgl. GA-Artikel vom 25.07.07 Metropol: “Rechtsanspruch auf eine Genehmigung” [externer Link]), weist die Bürgerinitiative Pro Metropol (externer Link) den angeblichen Rechtsanspruch der Eigentümer auf Umbaugenehmigung entschieden zurück:
“Die Bonner SPD und die CDU vertreten gemeinsam mit der Verwaltung den gesetzeswidrigen Standpunkt, dass der Eigentümer des Metropols einen Rechtsanspruch auf die geplanten Umbauten und die somit einhergehende weitgehende Zerstörung des Denkmals hat.
Die Eigentümer eines Denkmals haben grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf eine Genehmigung zum Umbau bzw. der Zerstörung des Denkmals. Wenn die Planungen, wie im Fall Metropol, zur weitgehenden Unkenntlichkeit bzw. Zerstörung des Denkmals führen, ist die denkmalrechtliche Genehmigung grundsätzlich gesetzeskonform zu verweigern. Die Gerichte haben hierzu bereits deutlich ausgeführt, dass sich die Nutzung bzw. die Umbauten nach dem Denkmal und nicht das Denkmal nach der Nutzung bzw. den gewünschten Umbauten zu richten hat. Die in Aussicht gestellte, widerrechtliche denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 DSchG. NRW würde eine klaren Rechtsbruch darstellen. [...]“
aus: Pro Metropol e.V., Presseerklärung Nr. 38 vom 25.07.2007
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