Mehr Mitarbeiter des Bundes in Berlin als in Bonn beschäftigt
Bundesregierung setzt sich über Berlin/Bonn-Gesetz hinweg.
Wie der General-Anzeiger heute berichtet (externer Link), arbeiten erstmalig seit dem Parlaments- und Regierungsumzug mehr Mitarbeiter des Bundes in Berlin als in Bonn. Dies gehe aus dem jüngsten Verteilungsplan des Bundesinnenministeriums hervor.
Im Berlin-Bonn-Gesetz heißt es (vgl. Berlin/Bonn-Gesetz §4 (4) [externer Link]):
“Die Entscheidungen [...] sollen so gestaltet werden, daß insgesamt der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundesstadt Bonn erhalten bleibt.”
Somit übergeht die Bundesregierung die gesetzlich geregelte Arbeitsteilung zwischen der Bundeshauptstadt und der Bundesstadt.
Mehr Infos zum Berlin/Bonn-Gesetz finden Sie in der Wikipedia (externer Link); das Gesetz können Sie hier abrufen (externer Link).
Weiteres zum Thema in der Kategorie Bonn/Berlin.
In Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz befindet sich folgende Aussage:
Möglicherweise ist das Bundesinnenministerium der vollziehenden Gewalt zuzuordnen. Wenn das der Fall ist, dann besteht vermutlich eine Bindung an das Berlin/Bonn-Gesetz.
Jedoch befindet sich in dem Zitat die Angabe »sollen«. Somit handelt es sich bei dieser Vorschrift möglicherweise um eine Soll-Bestimmung. Somit ist vermutlich davon auszugehen, dass kein Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz vorliegt, wenn mehr Mitarbeiter in Berlin als in Bonn arbeiten.
Posted 28. Juli 2007, 18:24