Europaweite Ausschreibungspflicht von Verträgen betr. den Verkauf städtischer Grundstücke

Lesen Sie zu diesem Thema im BoRIS die Drs. 0712916 (externer Link).

In der Mitteilungsvorlage heißt es u.a.:

“In Bonn ist eine europaweite Ausschreibungspflicht jedenfalls für die nachfolgenden Fälle anzunehmen:

- Bahnhofsvorplatz
- Konrad-Adenauer-Platz Beuel
- Kurfürstenallee Bonn-Bad Godesberg”

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