Geänderte Spielregeln für Bürgerbegehren in NRW
Seit dem 17. Oktober 2007 gelten geänderte Spielregeln für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in NRW.
Der Verein Mehr Demokratie e.V. schreibt in einer aktuellen Presseerklärung (externer Link) u.a.:
“So sind Bürgerbegehren nach Erklärung der Zulässigkeit davor geschützt, durch Beschlüsse oder Handlungen von Bürgermeister, Rat oder Verwaltung unterlaufen zu werden, bevor es zu einem Bürgerentscheid kommt. Zudem können Bürgerentscheide nicht mehr nur per Bürgerbegehren beantragt, sondern auch von den Räten und Kreistagen mit Zweidrittel-Mehrheit angesetzt werden.”
Der Verein hat seinen Leitfaden für Bürgerbegehren (PDF, externer Link) aktualisiert. Weitere Infos zum Thema finden Sie hier (externer Link).
Lesen Sie auch den Blog-Beitrag vom 11.05.07 Bürgerbegehren in Bonn und NRW.