Nutzung der Bonner Schulhöfe als Spielplätze
Der Stadtrat hat im Dezember 2007 entschieden, dass die Schulhöfe künftig nur noch außerhalb der “Unterrichts- und Betreuungszeiten” als Spielplätze zur Verfügung stehen. Bisher durften Kinder ab den Mittagsstunden (also nach Unterrichtsschluss) die Schulhöfe nutzen. Künftig wird die Nutzung erst nach der OGS* möglich sein.
In der Beschlussvorlage (siehe Bo-RIS Drs. 0713113, externer Link) heißt es u.a.:
“Aus rein rechtlicher Sicht gibt es keine Alternative für eine rechtssichere Abgrenzung des OGS-Betriebes und der Nutzung der Schulgelände durch die Öffentlichkeit – dies insbesondere dadurch, dass der gesamte OGS-Betrieb (Unterricht wie außerunterrichtliche Angebote) als schulische Veranstaltung gilt. [...]
Darüber hinaus ist zu bedenken, dass die Eltern, die ihre Kinder für einen OGS-Platz angemeldet haben, diesen Platz mit der entsprechenden Betreuung und Förderung ihrer Kinder auch bezahlen. Sie haben daher letztlich einen Anspruch auf eine entsprechende Betreuung, Förderung und Beaufsichtigung ihrer Kinder.”
Es ist bedauerlich, dass die Schulhöfe künftig erst ab dem späten Nachmittag als öffentliche Spielplätze zur Verfügung stehen; “Nicht-OGS-Kinder” werden durch die Regelung ausgegrenzt. In manchen Stadtteilen mag es genügend Ersatzspielflächen geben, allerdings gibt es auch Bereiche, in denen dies nicht der Fall ist (z.B. in der Nordstadt).
Über die entstehenden Probleme wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn am 27.11. ausgiebig diskutiert. Da die Stadtverwaltung mehrere Fragen nicht beantworten konnte, wurde das Thema vertagt. Leider hat es der Stadtrat nicht für nötig gehalten, die Klärung der Fragen abzuwarten.
Lösungsmöglichkeiten des “versicherungstechnischen Problems” wurden anscheinend nicht geprüft. Auch hätte man Schulhöfe von der Regelung ausnehmen können; denn nicht überall soll es zwischen OGS- und anderen Kindern Konflikte geben. “Nicht-OGS-Kinder” unterliegen übrigens der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten und nicht der des bezahlten Personals. Nun aber sperrt man Kinder, deren Eltern nicht für die OGS bezahlen, buchstäblich aus.
*) OGS = Offene Ganztagsschule
Die Begründung in der Beschlussvorlage vom 17.12.2007 bezieht sich auf rein rechtliche Aspekte, die zum Ausschluss der Regelschulkinder vom Schulhof nach Unterrichtsende geführt haben. Das eigene Kind hat an 3 Tagen in der Woche um 12.30 h Schulschluss und hatte bisher mit 1-5 Freunden (Regelschul- und OGS-Kinder) bis 13 Uhr auf dem Schulhof Fußball gespielt.
Der kirchliche OGS-Träger kommt erst jetzt auf die Idee die Vorgaben des Beschlusses umzusetzen. Ohne weitere Prüfung zitiert die Direktorin die Begründung der Beschlussvorlage in einem Elternbrief. Dort ist von OGS-Fremde “mischen sich unter” die OGS-Kinder, “wenn es zu Konflikten kommt” u.a.. Dieses Szenario trifft jedoch in keiner Weise auf die Realität “unserer Schule zu.
Der Effekt der elternbrieflichen Mitteilung in den darauffolgenden Tagen war z.B., dass OGS-Kinder auf die wenigen Regelschulkinder mit dem Finger zeigen und sagen: “Das sind so welche, wie sie im Elternbrief stehen”.
Mein Sohn (8 Jahre) und auch seine Freunde sind traurig, dass die 30 Minuten Fuballspiel für sie weggefallen sind und sie nun pünktlich um 12.30 Uhr an das Schulhoftor geschickt werden. Sie empfinden es nicht mehr als ihre Schule.
Eine traurige Entwicklung an Bonner Schulen? Fördert es Schüler- und Elternmobbing? Evoziert es Polarisierungen in der Elternschaft – 2 Klassen SchülerInnen? Wird der Ganz-Tag zunehmend zu einem Kaputt-Tag?
Es gibt ganz bestimmt andere Lösungen, wenn man sich anstrengt welche zu finden. Pädagogisch ist diese Standardregelung ganz sicher ein Rückschlag in der Schulentwicklung.
Posted 2. Mai 2008, 10:59