OVG: Metropol-Kino kein Baudenkmal
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat heute entschieden, dass das Bonner Metropol-Lichtspieltheater kein Baudenkmal mehr darstellt.
In der Pressemitteilung des OVG vom 26.08.2008 (externer Link) heißt es u.a.:
“Zur Begründung hat der Senat ausgeführt: Die Beseitigung der letzten im großen Saal noch verbliebenen Reste an historischer Substanz nach der Entscheidung von 1987 habe zum Wegfall der Denkmaleigenschaft geführt. Der Umstand, dass in den übrigen Gebäudeteilen noch Originalsubstanz vorhanden sei, ändere daran nichts. Denn seine Denkmalbedeutung habe das Metropol wesentlich aus dem großen Saal gewonnen. [...] Von der Löschung ausgenommen ist die Fassade des Gebäudes am Bonner Marktplatz. Ihre Gestaltung im Bauhaus-Stil der Zwanziger Jahre des 20. Jahrhundert ist fast unverändert erhalten und stellt das einzige Beispiel für diesen Baustil in der Bonner Innenstadt dar. Damit weist sie einen eigenständigen Denkmalwert auf und muss erhalten bleiben.”
Die Stadt Bonn schreibt in einer aktuellen Erklärung (externer Link) u.a.:
“Die Stadt Bonn geht weiter von der Denkmaleigenschaft des gesamten Gebäudes aus und hat dies in ihren Schriftsätzen gegenüber dem Gericht sowie in der heutigen mündlichen Verhandlung auch eingehend vertreten. Jetzt wartet die Stadt Bonn zunächst die schriftliche Begründung des OVG-Urteils ab.”
Das Urteil könnte für andere Baudenkmäler weitreichende Folgen haben.
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