Bauvorhaben Quantiusstraße: Streit ums Verfahren
In der Sitzung der Bezirksvertretung Bonn am 19.08.2008 hat es eine kontroverse Diskussion zum Verfahren der Planungen an der Quantiusstraße gegeben.
Meines Erachtens hätte man den Beschluss (vgl. DS 0810203NV4, externer Link) erst nach einer Bürgerversammlung fassen sollen. Denn die künftige Straßenplanung muss selbstverständlich im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben behandelt werden.
Der Gebäudekomplex wird den öffentlichen Verkehrsraum unmittelbar berühren. Insofern wäre es richtig gewesen, zunächst die Bürgerversammlung zur Straßenplanung abzuwarten und erst dann von Verwaltungsseite eine Baugenehmigung zu erteilen.
Über die Debatte berichtete der GA am 21.08.2008: Bei der Verkehrsführung haben Bürger das Wort (externer Link).
Letzlich wurde folgender Beschluss gefasst (vgl. DS 0810203EB6, externer Link):
“1. Dem Vorentwurf zur Umgestaltung der Quantiusstraße wird zugestimmt.
2. Über die Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln wird im Rahmen zukünftiger Haushaltsberatungen entschieden.
3. Die Verwaltung organisiert eine Bürgerinformationsveranstaltung zur Umgestaltung der Quantiusstraße.”
Es kommt nun darauf an, dass die “Bürgerinformationsveranstaltung” möglichst zeitnah stattfindet und nicht erst dann abgehalten wird, wenn die Neubauten stehen.
Lesen Sie auch den Blog-Beitrag vom 09.07.2008 Bauvorhaben und Straßenplanung Quantiusstraße, vom 09.01.2008 Baumfällungen in der Quantiusstraße und vom 15.12.2007 Die Quantiusstraße muss aufgewertet werden.
[...] Sie auch die Blogbeiträge vom 27.08.2008 Bauvorhaben Quantiusstraße: Streit ums Verfahren und vom 09.07.2008 Bauvorhaben und Straßenplanung [...]
↓ Zitat | Posted 14. November 2008, 22:01Uhr