Bürgerbegehren zur Kurfürstenallee und Redoute unzulässig?
Mitte März verkündete die Stadtverwaltung, das Bürgerbegehren zur Kurfürstenallee und Redoute sei unzulässig. So berichtete der General-Anzeiger am 20. März 2009 (Stadt: Bürgerbegehren in Bad Godesberg ist unzulässig, externer Link):
“Der Haken: Erlenkämper kommt zu dem Schluss, dass es sich nicht um ein initiierendes, sondern um ein ‘kassatorisches’ Bürgerbegehren handelt.”
Die Bürgerinitiative “Rettet das Rathaus und die Redoute” spricht dagegen von einem Etappensieg und teilt mit:
“Die rechtliche Position der Stadt war uns seit August bekannt. Unser Anwalt ist der gegenteiligen Auffassung. Die zentralen Argumente „Verfristung” und „kein Kostendeckungsvorschlag” sind nicht neu und wurden bereits entkräftet. Der Stadt sind auch die Gegenargumente bekannt. (…)”
Die Erklärung der Initiative können Sie hier komplett abrufen (externer Link).