Ratsbürgerentscheid

Ab sofort finden Sie in diesem Weblog auch Erklärungen zu Fachbegriffen. Die Beiträge werden in der Kategorie “Glossar” bereitgestellt.

Hier nun die erste Erläuterung:

Ratsbürgerentscheid
Der Stadtrat kann mit einer 2/3-Mehrheit beschließen, dass “über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid)”. Informationen zum Ratsbürgerentscheid finden Sie auf der Website des Innenministeriums NRW (externer Link).

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2 Kommentare


  1. Hi! Warum eine Kategorie für das Glossar? Warum nicht eine WordPress-Page mit dem Titel ‘Glossar’ anlegen? Und dort die verschiedenen Kurzdefinitionen zusammenstellen. Schliesslich ist das hier ein Blog und kein Lexikon. Gruss

    Posted 25. April 2009, 14:07

  2. [...] Grünen haben im Februar 2009 einen Ratsbürgerentscheid zum Festspielhaus beantragt. In dem Antrag (externer Link) [...]

    Posted 11. Mai 2009, 21:10

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