Ratsbürgerentscheid
Ab sofort finden Sie in diesem Weblog auch Erklärungen zu Fachbegriffen. Die Beiträge werden in der Kategorie “Glossar” bereitgestellt.
Hier nun die erste Erläuterung:
Ratsbürgerentscheid
Der Stadtrat kann mit einer 2/3-Mehrheit beschließen, dass “über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid)”. Informationen zum Ratsbürgerentscheid finden Sie auf der Website des Innenministeriums NRW (externer Link).
Hi! Warum eine Kategorie für das Glossar? Warum nicht eine WordPress-Page mit dem Titel ‘Glossar’ anlegen? Und dort die verschiedenen Kurzdefinitionen zusammenstellen. Schliesslich ist das hier ein Blog und kein Lexikon. Gruss
Posted 25. April 2009, 14:07[...] Grünen haben im Februar 2009 einen Ratsbürgerentscheid zum Festspielhaus beantragt. In dem Antrag (externer Link) [...]
Posted 11. Mai 2009, 21:10