Kommunalwahlen finden in NRW am 30. August 2009 statt
Gestern hat der Verfassungsgerichtshof NRW für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Kommunalwahlen in NRW am 30. August 2009 stattfinden.
In der Presseerklärung des Verfassungsgerichtshofs (externer Link) heißt es u.a.:
“Eine solche Zusammenlegung sei in der Rechtsprechung als problematisch angesehen worden, weil wegen der allgemeineren und größeren Bedeutung der Bundestagswahlen die Gefahr bestehe, dass kommunalpolitische Themen hinter den bundespolitischen zurücktreten würden.”
Somit hat nun der monatelange Streit um den Wahltermin ein Ende gefunden. So war der ursprünglich vorgesehene Wahltermin – wie berichtet – bereits im Ferbruar verschoben worden.
Ebenfalls entschieden wurde die Frage der Stichwahl bei den Bürgermeister- und Landratswahlen. Hierzu heißt es in einer weiteren Erklärung (externer Link):
“Die im KWahlG NRW geregelte Direktwahl der Bürgermeister und Landräte in einem Wahlgang mit relativer Mehrheit verletze keine Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats. Der nordrhein-westfälische Gesetzgeber verfüge bei der Ausgestaltung der Bürgermeister- und Landratswahlen über einen weiten Gestaltungsspielraum.”
Lesen Sie auch die Presseerklärung des Vereins Mehr Demokratie e.V. Legal ist noch lange nicht richtig (externer Link).
Ist der Verfassungsgerichtshof NRW der Exekutive zugeordnet? Die Subdomain vgh.nrw.de ist ein Indiz dafür.
Posted 28. Mai 2009, 11:54Ein Desaster Sondergleichen, mehr kann ich dazu nicht sagen.
Posted 31. August 2009, 12:15Zumindest, wenn man es von SPD seite aus sieht.
Ich bin mehr als enttäuscht über den Verlauf der Wahlen.
Kein Engagement kein Herzblut. Da fehlt es bei jeder Partei an Willenskraft.