“Pro Metropol” bedauert Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
“Pro Metropol” bedauert die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. In der Presseerklärung vom 15.07.2009 (externer Link) heißt es u.a.:
“Der Verein PRO METROPOL bedauert die Entscheidung. Bedauerlich ist insbesondere, dass die schwerwiegenden materiellen Mängel in dem Urteil des OVG Münster wohl nicht zur Sprache kommen konnten. Zahlreiche Fachleute hatten im Vorfeld wiederholt auf die darin enthaltenen Unstimmigkeiten hingewiesen. Schicksalhaft ist diese Entscheidung für eine lebendige Innenstadt, für das Kulturleben in Bonn und für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Es drohen der Verlust eines einzigartigen Ensembles und ein unwiederbringlicher Schaden an unserem Kulturerbe.”

Viele tausend Bonner hatten das Bürgerbegehren für den Erhalt des Metropol-Theaters unterstützt (Foto: J. Schott, 09/2007).
Auch die Stadtverwaltung sieht die Folgen des Beschlusses mit Sorge. So heißt es in einer städtischen Erklärung (externer Link):
“Es könne nicht sein, dass von den Denkmalbehörden genehmigte Umbauten dazu führen, dass die Denkmaleigenschaften verloren gehen.”
Warum verwendet die Bürgerinitiative die Floskel “Bürgerinnen und Bürger” und auf dem Foto “Bonnerinnen und Bonner”? Ich sage nur: geschieht denen Recht, wenn denen die Entscheidung des BVerwG nicht gefällt.
Posted 18. Juli 2009, 15:59Ach ja, noch etwas (Off-Topic):
http://www.welt.de/wirtschaft/article4140708/Staedten-und-Gemeinden-brechen-Einnahmen-weg.html
Wie sieht es mit den Einnahmen der Stadt Bonn aus? Werden wir da noch etwas vor der Kommunalwahl erfahren?
Posted 18. Juli 2009, 16:01An KS:
Auf dem Foto steht “Bonnerinnen und Bonner”, weil hier der Aufruf zur Teilnahme am Bürgerbegehren “Rettet das Metropol” abgelichtet wurde. Und am Bürgerbegehren dürfen – anders als bei der Unterschriftensammlung – nur Leute teilnehmen, die in Bonn auch kommunalwahlberechtigt sind, also “Bonnerinnen und Bonn”. Deshalb hat das Bürgerbegehren auch weniger Unterschriften erbracht als die Unterschriftensammlung, weil sich an dieser auch viele Leute aus dem Umland beteiligt haben, die ebenso von der Metropol-Schließung betroffen sind.
Und was Ihren Satz “geschieht denen Recht, wenn denen die Entscheidung des BVerwG nicht gefällt.” betrifft:
Das Urteil gefällt nicht nur dem Verein PRO METROPOL, sondern zehntausenden Bonnern und Menschen aus dem Bonner Umland sowie der überwiegenden Zahl der Denkmalschützer aus Nordrhein-Westfalen und der ganzen Republik nicht. Wenn Sie glauben, hier ginge es nur um die verletzte Eitelkeit einer kleinen Minderheit, dann haben Sie die Motive des Vereins und die Auswirkungen des OVerwG-Urteil nicht begriffen.
Dann allerdings kann ich Ihnen auch nicht weiterhelfen.
Gruß
Posted 25. Juli 2009, 17:04Reinhard Rösler