Wie geht es weiter mit dem Alkoholverbot im Bonner Loch?
In Freiburg i. Br. (externer Link) wurde das Alkoholverbot im “Bermudadreieck” durch das Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg aufgehoben.
In der Pressemitteilung des VGH Baden-Württemberg vom 28.07.2009 (externer Link) heißt es u.a.:
“Nach Ansicht des VGH ist dieses Alkoholverbot von der Generalermächtigung des Polizeigesetzes nicht gedeckt. Diese erlaube eine selbst geringfügige reiheitseinschränkung durch Verordnung nur, wenn typischerweise von jedem Normadressaten auch eine Gefahr ausgeht. Die Feststellung einer Gefahr verlange eine in tatsächlicher Hinsicht abgesicherte Prognose. Es müssten danach hinreichende Anhaltspunkte vorliegen, dass all diejenigen, die an den Wochenendnächten im Bermudadreieck mitgebrachten Alkohol konsumierten oder auch nur in Konsumabsicht mit sich führten, regelmäßig gewalttätig würden. Davon könne jedoch weder aufgrund der Lebenserfahrung, noch aufgrund polizeilicher Erhebungen zur Entwicklung der Gewaltkriminalität im betroffenen Gebiet ausgegangen werden.”
Die überregionale Presse berichtete in den letzten Tagen ausführlich über das Thema (vgl. z.B. Süddeutsche Zeitung Es darf wieder getrunken werden, externer Link).
Voraussichtlich wird sich das Urteil zunächst nicht unmittelbar auf das Alkoholkonsumverbot im Bonner Loch auswirken, auch wenn es sich um eine richtungsweisende Entscheidung handelt.
Lesen Sie auch die Blogbeiträge vom 05.07.2008 und vom 08.12.2008.