“Befreiungsschlag im Vergaberecht”
Die FAZ berichtet über das Thema u.a.:
“Nach mehr als zwei Jahren herrscht wieder Rechtssicherheit für Grundstücksverkäufe durch die öffentliche Hand. In einem mit Spannung erwarteten Grundsatzurteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt deutlich gemacht, dass eine solche Transaktion nicht europaweit ausgeschrieben werden muss, wenn die Kommune selbst kein unmittelbares wirtschaftliches Interesse mit dem Projekt verfolgt (Az. C-451/ 08).”
Den gesamten FAZ-Artikel können Sie hier abrufen (externer Link).