Ratsbürgerentscheid
April 24th, 2009Ab sofort finden Sie in diesem Weblog auch Erklärungen zu Fachbegriffen. Die Beiträge werden in der Kategorie “Glossar” bereitgestellt.
Hier nun die erste Erläuterung:
Ratsbürgerentscheid
Der Stadtrat kann mit einer 2/3-Mehrheit beschließen, dass “über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid)”. Informationen zum Ratsbürgerentscheid finden Sie auf der Website des Innenministeriums NRW (externer Link).



